AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der "Allgemeinen Spediteurbedingungen (AÖSp)" neueste Fassung. Umzugsgut wird gemäß den "Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport" befördert. Sonstige Beförderungsleistungen werden aufgrund der "CMR" erbracht, wobei die "AÖSp" als vereinbart gelten.
Geschäftsbedingungen der Spedition Lang GmbH
Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der "Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen" (AÖSp), kundgemacht in der Wiener Zeitung bzw. der jeweils gültigen Form lt. Wirtschaftskammer Österreich, für Beförderung bzw. Einlagerung von Möbeln aufgrund der "Beförderungsbestimmungen für den Möbeltransport" und der "Einlagerungsbedingungen für den Möbeltransport" sowie der "Bedingungen des Möbel-Speditions- Versicherungsscheines", in deren Ergänzung aufgrund der "Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen" (AÖSp), kundgemacht von der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Sektion Verkehr, Fachverband der Spediteure bzw. nach der jeweiligen Kundmachung in der "Wiener Zeitung" geltenden und bei uns zur Einsicht aufliegenden Fassung freibleibend auf Preisbasis heute gültiger Kurse, Löhne und Tarife. Durch Unterfertigung eines Auftrages werden alle mündlich geschlossenen oder früheren Vereinbarungen hinfällig. Nebenabreden bestehen nicht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen Zustimmung der Geschäftsleitung und müssen schriftlich getroffen werden.
Bedingungen / Voraussetzung
Die Erteilung des Auftrages muss schriftlich erfolgen. Dies kann formlos per e-mail oder indem Sie einfach das Offert - firmenmäßig gezeichnet - an uns senden, geschehen. Um Ihnen einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten garantieren zu können, gehen wir davon aus, dass die Transportwege frei zugänglich, statisch geeignet und ausreichend dimensioniert sind. Vorhandene Aufzüge dürfen von uns unter Berücksichtigung von - vom Hersteller vorgegebenen Einschränkungen - genutzt und für den An-/Abtransport verwendet werden.
Grundbedingungen
Vereinbarungsgemäße Durchführung des Auftrages setzt voraus, dass nicht extreme Witterungsbedingungen oder nicht vorhersehbare Baustellen bzw. behördliche Sperrung der Zu-/Abfahrtswege (Überschwemmung, Schneefall, Glatteis, etc.) eine Leistungserbringung erschweren bzw. unmöglich machen.
Normalarbeitszeit
Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00. Überstundenzuschläge werden gesondert abgerechnet und bei Stundenvereinbarungen gilt der vom Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten gegengezeichnete Arbeitsschein als Grundlage. Minimale Verrechnung: 4 Stunden (ausgenommen schriftliche Sondervereinbarungen). Wegzeit: Für An- und Abfahrt innerhalb Wien werden je _ Std. verrechnet. Sonstige Wegzeiten gem. Vereinbarung.
Materialeinsatz
Abrechnung erfolgt gemäß unserer Preisliste. Entsorgung von Leermaterial, etc. wir nur gegen gesonderten schriftlichen Auftrag durchgeführt und gesondert in Rechnung gestellt. Transport- oder Lager-Versicherung
Bitte beachten Sie, dass die Durchführung Ihres Umzuges grundsätzlich unversichert erfolgt, wir jedoch gerne - vermittelnd - ein entsprechendes Risiko bei einer namhaften Versicherungsgesellschaft für Sie eindecken. Die diesbezügliche Prämie beträgt zwischen 0,5 und 2,6% vom eingedeckten Wert. Ein entsprechendes Formular ("Avoid Underinsurance"), welches eine Hilfe für die Ermittlung des Versicherungswertes darstellt, haben Sie mit Ihren Umzugsunterlagen erhalten bzw. übermitteln wir Ihnen bei Bedarf umgehend. Für Lagerungen gelten gesonderte Versicherungsbedingungen welche wir Ihnen bei Interesse gerne mitteilen. Allfällige Schäden sind bitte sofort, jedenfalls innerhalb von 1 Woche nach Auslieferung, schriftlich, bei uns geltend zu machen. Wird über uns keine TV eingedeckt, gilt der Regressverzicht als vereinbart.
Zahlung
So nicht schriftlich anders vereinbart, sind unsere Rechnungen prompt, nach Rechnungserhalt, netto, in EUR, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig. Stornogebühren lt. Möbeltransporttarif.
Zahlungsverzug
Bei Überschreitung der Fälligkeit berechnen wir Ihnen die ortsüblichen Mahnspesen, Zinsen pro angefangenem Kalendermonat, sowie Inkassospesen lt. Auslage.
Sonstiges
Gesondert berechnet werden, so nicht ausdrücklich vereinbart, eventuell notwendige Arbeiten von konsultierten Professionisten (Tischler, Elektriker, etc.), sowie sämtliche, nicht durch unser Verschulden entstandene Lagerungs- oder Mehrkosten, sowie Standgelder, Wartezeiten, Grenzwartezeiten über 2 Stunden und allfällig beauftragte Versicherungen. Bei Pauschalpreisvereinbarungen entfallen o.g. Sonderleistungen sinngemäß. Stornogebühren lt. Möbeltransporttarif.

